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Feuchteschutz/Schallschutz

Feuchteschutz

Eine normale Baufeuchte ist unumgänglich.

Auf jeden Fall ist aber eine permanente Durchfeuchtung von Bauteilen zu vermeiden.

Der Feuchteschutz bestimmt maßgeblich die Ausführung und Gestaltung der äußeren Gebäudehülle sowie beanspruchter Bauteile im Gebäudeinneren. Nicht nur der Planer muss den Feuchteschutz im Schichtenaufbau bzw. in der Detailausbildung beachten, vor allem der Ausführende muss um dessen Bedeutung wissen. Viele Bauschäden im Nutzungszeitraum eines Gebäudes haben Wassereinwirkung als Ursache. Daher ist dem Schutz der Bauteile vor nicht gewolltem eindringen von Wasser sowohl höchste Aufmerksamkeit zu schenken. Die Beseitigung der Ursache von Feuchteschäden ist in der Regel sehr aufwändig und teuer.

 

Tauwasser

 

Nach DIN 4108 darf Tauwasserbildung den Wärmeschutz und die Standsicherheit nicht gefährden. Deshalb muß in der Tauperiode entstandenes Tauwasser während derVerdunstungsperiode verdunsten. Tauwasser darf nicht zu Korrosion, Pilzbefall, etc. führen. Zu unterscheiden sind Tauwasserausfall auf der Bauteiloberfläche und Tauwasserausfall im Inneren von Bauteilen. Die maximale Tauwassermenge beträgt ca. 1 kg/m2 für Wand und Deckenkonstruktionen. Berührungsflächen von kapillar nicht aufnahmefähigen zu Luft-, Faserdämmstoffen maximal 0,5 kg/m2.

 

Schallschutz

Für das Wohlbefinden der Bewohner und deren Gesundheit ist ein ausreichender Schallschutz in der heutigen Zeit unabdingbar. Die Lärmbelastung wird vor allem durch den Verkehr immer größer. Umso wichtiger ist die Erholungsphase in den Wohnungen bzw. ein entsprechend ruhiger Arbeitsbereich. Infolge der hektischen Lebensweise sind viele Menschen sehr empfindlich gegenüber Lärmbelästigung im eigenen Wohnbereich.

Der Nachweis des Schallschutzes ist nicht nur eine rechnerische Größe, sondern er muss am Bau realisiert werden. Bei Zweifeln der Bewohner muss eine Messung der vorhandenen Schalldämmung am Bau die berechneten bzw. geforderten Werte bestätigen.